Infos über den  Kanton Zürich

WaldWald

Die helvetische Verfassung garantierte die Rechtsgleichheit von Landvolk und Stadtbürgern und reduzierte die Kantone zu Verwaltungseinheiten, die von Statthaltern im Namen der Helvetischen Zentralregierung verwaltet wurden. Für das ganze Kantonsgebiet galten nun einheitliche Gesetze, was einerseits dem Land Gleichberechtigung verschaffte aber auch alle traditionellen regionalen und lokalen Sonderrechte aufhob.

An die Stelle der Landvogteien und Gerichtsherrschaften traten nun 15 Distrikte (Horgen, Mettmenstetten, Zürich, Regensdorf, Bassersdorf, Bülach, Uster, Fehraltdorf, Grüningen, Wald, Elgg, Andelfingen, Benken und Winterthur). Stein am Rhein, Ramsen und Dörflingen wurden an den Kanton Schaffhausen abgetreten.

Rheinau und Urdorf kamen neu zum Kanton Zürich. Das Kloster Fahr blieb als Enklave beim Kanton Baden.

Im 12. Jahrhundert wird in den St. Galler Zehntenbücher die erste Nennung des Gehöftes Rickenbach (dieses liegt oberhalb Blattenbach).

Der Ort Wald wurde erstmals 1217 in einer Urkunde erwähnt. Bis Ende des 18. Jahrhunderts ist Wald eine allemannische Siedlung mit stattlichen Weilern und Aussenwachten mit eigenen Schulen. Die Bevölkerungszahl war grösser als im Kirchdorf (Ort der heutigen Ref. Kirche).

Noch weiter zurück, genauer bis ins Jahr 820 n.Chr., reichen die Spuren der ersten Siedlung, nämlich diejenige des Weilers Rickenbach.

Im 1621 wurde Wald das Marktrecht zugesprochen. Der Walder Markt hat bis heute eine Bedeutung. Es finden noch heute ein Frühjahrsmarkt und ein Herbstmarkt statt.

quelle wald-zh.ch

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