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HüttikonHüttikon

Am 3. Februar 883 wurde Hüttikon erstmals urkundlich erwähnt.

Mit diesem Schriftstück übertrug ein Adalbert seine Güter

an die Fraumünsterabtei in Zürich

und vertauschte sie mit solchen

im nicht mehr existierenden Dorf Borsikon am Türlersee.

Die gesamte Gerichtsbarkeit, das heißt das hohe Gericht,

lag im 14.Jahrhundert in den Händen der Habsburger.

Der Ort selber gehörte damals zum Amt Siggenthal.

Einige Höfe der damaligen Siedlung Hutto kamen schon sehr früh

in den Besitz des Klosters Wettingen und der Badener Spitalverwaltung.

Diese enge Verbindung mit dem Aargau ist darauf zurückzuführen,

dass der Ort 1415 bis 1798 zur Grafschaft Baden gehörte.

Von diesem Zeitpunkt an war Hüttikon eidgenössisches Untertanenland.

Während der Helvetik 1798 bis 1803 wurde es

dem neu gegründeten Kanton Baden zugeteilt.

1803 wurde Hüttikon vom Kanton Aargau losgelöst

und dem Kanton Zürich einverleibt.

1868 wurde es von der Kirchgemeinde Würenlos abgetrennt und

der Kirchgemeinde Otelfingen zugeteilt.

Hüttikon existiert seit 1814 als Gemeinde im heutigen Sinne.

Die Politische Gemeinde Hüttikon liegt 433 m.ü.M. im unteren Furttal,

an der Nordhalde des Altbergs, angrenzend an den Kanton Aargau.

Mit einem Flächeninhalt von 162 ha

ist sie die flächenmäßig kleinste Gemeinde des Kantons Zürich.

quelle huettikon.ch

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