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RafzRafz

Die erste urkundliche Erwähnung von Rafz stammt aus einer Schenkungsurkunde aus dem Jahre 870, ausgestellt von König Ludwig dem Deutschen, einem Enkel Karls des Grossen.

Um “für sein eigenes Seelenheil und das seiner Vorfahren” etwas zu tun, übertrug er den Besitz des Odilloz zu Rafz dem Kloster Rheinau. Die Siedlung Rafz erlebte aber bald wieder andere Besitzverhältnisse durch verschiedene Tausch- und Abtretungsgeschäfte. Über Umwege wurde die Niedere Gerichtsbarkeit im Jahr 1496 an die Stadt Zürich verkauft.

Von nun an war der Zürcher Landvogt zu Eglisau für die Bewohner des Rafzerfeldes zuständig. Die hohe Gerichtsbarkeit verblieb den deutschen Grafen von Sulz. Die drei roten Spitzen im unteren Teil des Rafzer Wappens symbolisieren ihren Schild. Diese Herren führten ein bewegtes und aufwändiges Leben. Auch drückten die Nachwehen des Dreissigjährigen Krieges schwer auf das sulzische Haus. Man sah sich gezwungen, im Jahr 1651 die Hohe Gerichtsbarkeit ebenfalls an die Stadt Zürich zu verkaufen. Seither gehört das Rafzerfeld zum Stande Zürich und zur Eidgenossenschaft.

quelle rafz.ch

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