Im 7. Jahrhundert besiedelten die Alemannen die Gegend um Grüningen.
Ihre Beschäftigung galt dem Anbau und der Bewirtschaftung des Bodens.
Ein vom süddeutschen Raum zugewanderter Alemanne
namens „Gruono“ gab Grüningen seinen Namen
und der Ortsname bedeutet soviel wie bei den Nachfahren des „Grün oder Gruono“.
Alle Ortschaften mit der Endung „-ingen“
weisen auf eine frühe alemannische Siedlung hin.
Urkundlich wurde Grüningen allerdings erst im Jahre 1038 erstmals erwähnt.
Die zu Grüningen gehörenden
Dörfer Itzikon und Binzikon sind bereits 837 bzw. 854 erstmals
in lateinischen Urkunden anzutreffen.
Weitere Funde belegen indessen,
dass sich schon lange vor den Alemannen Menschen in der Gegend aufgehalten haben.
Eine im Lindist bei Grüningen gefundene Mohnkopfnadel
wird der späten Bronzezeit um etwa 1000 v. Chr. zugewiesen
und die vier Grabhügel im Strangenholz bei Adletshusen/Grüningen
der Hallstattzeit 750 bis 450 v. Chr.
Der in der Aabachschlaufe
dreiseitig steil abfallende Nagelfluhsporn
mit seinen gut zu verteidigenden steilen Abhängen
bot sich als Standort einer Burg bestens an.
Einzig gegen Osten hin musste der Zugang durch einen Graben geschützt werden.
In welchem Jahr mit dem Bau der Burg begonnen wurde,
ist nicht genau bekannt, der Zeitpunkt liegt um 1220.
Im Einkünfte-Urbar des Klosters Einsiedeln taucht der Name Grüningen 1217 – 1222 auf.
Da um diese Zeit die Grafen von Rapperswil als Kastvögte eingesetzt waren,
wird heute angenommen, dass diese den Grundstein für die Burg Grüningen legten.
Um 1230 verlor das Kloster Einsiedeln seinen Grundbesitz
in der Gegend an das Kloster St. Gallen,
das die Gebiete vorerst dem Grafen von Kyburg verpfändete.
Nach alten Urkunden sass 1243 ein kyburgischer Amtmann in Grüningen.
1253 übergab das Kloster St. Gallen die Vogteirechte über Grüningen
mit seinen beiden Höfen Dürnten und Altorf dem Freiherr Lüthold VI. von Regensberg.
Im gleichen Zeitraum ist die Entstehung des Städtchens vor der Burg erfolgt
und der Stadtwerdungsprozess ist den Regensbergern zuzuordnen.
Freiherr Lüthold VI. von Regensberg
musste 1269 die Vogtei Grüningen dem Abt von St. Gallen zurückgeben,
da er durch seine Fehde mit Rudolf von Habsburg
und der Stadt Zürich in Geldnöte geraten war.
Das Kloster verfügte aber auch nicht über eine reichgefüllte Kasse,
so verpfändete es vorerst 1273 Schloss und Herrschaft an den Ministerialen Walter von Elgg.
Der im gleichen Jahr zum deutschen König gekrönte Rudolf von Habsburg
nutzte die Gelegenheit und sicherte sich ein Jahr später den Grüninger Besitz.
Anfangs des 14. Jahrhunderts
wurde die Verwaltung dem Landgrafen des Hauses Habsburg-Laufenburg übertragen
und 1314 wurden dann die Grafen von Toggen¬burg
über Grüningen als Pfleger eingesetzt.
In jener Zeit nahmen die Spannungen zwischen Habsburg und den Eidgenossen zu
und Grüningen erhielt als vorgeschobener südlicher Stützpunkt eine grössere Bedeutung.
Im Jahr 1374 wurde Grüningen an den
österreichischen Feldhauptmann und Kammermeister Heinrich Gessler
aus dem aargauischen Meienberg verpfändet.
Der zum Ritter erhobenen Heinrich Gessler
verbesserte die Befestigungsanlagen an der Burg,
um sich gegen die aufstrebenden Eidgenossen besser wehren zu können.
Grüningen lag zwar nicht unmittelbar im Kampfgebiet des Sempacherkrieges.
Die Zürcher unternahmen jedoch einzelne Kriegs- und Raubzüge in habsburgische Gebiete.
So wurde auch Grüningen heimgesucht und verwüstet.
Ein erneuter Kriegszug ins Grüninger Amt erfolgte 1388
im Zusammenhang mit der Schlacht bei Näfels.
Heinrich Gessler verstarb 1403 und die Nachfolge übernahm sein Sohn Hermann.
Durch die ständigen Abwehrkämpfe gegen Zürich geriet auch er in Geldnöte
und verpfändete Grüningen an die Stadt Zürich.
Das Haus Habsburg war höchst aufgebracht,
ob dieser eigenwilligen Handlung und versuchte wiederholt,
das verpfändete Gebiet wieder aus der Hand Zürichs zu lösen, doch ohne Erfolg.
Die Stadt Zürich übernahm 1408 die Herrschaft Grüningen als Pfandbesitz.
Ab 1416 wurde dann Heinrich Hagenauer erster zürcherischer Vogt über Grüningen.
Zürich betrachtete somit die Herrschaft nun nicht mehr als blosses Pfand,
sondern als sein Eigengut.
Die Beziehungen zwischen Zürich als neue Obrigkeit
und dem Landvolk waren indessen stets harten Bewährungsproben ausgesetzt.
Der Stadtstaat übte ein strenges Regiment über die Landschaft aus
und schränkte die Rechte deren Bevölkerung gar streng ein.
Das Amt Grüningen kam bald nach der Übernahme
in den Strudel der neu eingetretenen Auseinandersetzungen
zwischen Zürich und den übrigen eidgenössischen Ständen,
dem so genannten Alten Zürichkrieg.
Im November 1440 zogen 1100 Schwyzer und Glarner ins Grüninger Amt
und belagerten Schloss und Städtchen.
Der Grüninger Vogt Jakob Murer verteidigte mit 40 Mann das Schloss.
Er war sich der ungemütlichen Lage durchaus bewusst
und sandte einen Boten nach Zürich, um Verstärkung anzufordern.
Diese Bitte fand aber kein Gehör.
Die Lust der Grüninger auf eine grosse Gegenwehr war daher gering.
Sie wollten offensichtlich nicht für die wenig beliebten Zürcher den Kopf hinhalten.
Am 10. November 1440 waren Amt und Städtchen
und acht Tage später auch das Schloss in der Hand der Eidgenossen.
Es soll bei der Belagerung kein einziger Schuss gefallen sein.
Vom 11. bis 16. Juni 1443 belagerten die Eidgenossen
Schloss und Städtchen Grüningen zum zweiten Mal.
Obschon die Berner Artillerie kaum Schäden am Schloss verursachten,
war dem Vogt die Aufrechterhaltung der Abwehr nicht möglich.
Die meisten seiner Leute traten für eine Übergabe ein.
Dabei wurde trotz der Zusicherung des freien Geleites
Vogt Peter Kilchmann von einem Unterwalder erschlagen.
Der Alte Zürichkrieg dauerte indessen weiter an.
Eine Einigung kam erst 1450 zustande
und Grüningen wurde definitiv festes zürcherisches Gebiet.
Zürich errichtete in Grüningen in der Folge eine Landvogtei,
auch Herrschaft oder Amt genannt, mit folgender Abgrenzung:
An den Thurgau, das Toggenburg, Uznach, Rapperswil
und an die ebenfalls zürcherischen Landvogteien Greifensee,
Kyburg und die Obervogtei Stäfa.
In der Herrschaft standen 17 Burgen,
das Kloster Rüti, das Johanniterkloster Bubikon sowie 13 Pfarrgemeinden,
nämlich Bärteswil, Bubikon, Dürnten, Egg, Fischenthal, Gossau,
Grüningen, Hinwil, Hombrechtikon, Mönchaltorf, Rüti, Wald und Wetzikon.
Das Herrschaftsgericht übte die obere Gerichtsbarkeit aus;
niedere Gerichtsbarkeiten standen den Gerichtsherrschaften
Greifenberg, Kempten und Wetzikon zu.
Aus dem frühen Mittelalter stammten ausserdem noch die vier Hofgerichte
von Dürnten, Mönchaltorf, Wald und Fischenthal sowie die Dingstatt Binzikon,
zu der sieben Dörfer gehörten.
Das Herrschaftsgericht verdrängte indessen zusehends die Hofgerichte.
Das Schloss Grüningen war Sitz und Wohnstätte
der vom Grossen Rat von Zürich eingesetzten Landvögte.
Diese stammten durchwegs aus einflussreichen
und bedeutenden städtischen Bürgerfamilien.
Ab Mitte 16. Jahrhundert war die Amtszeit auf sechs Jahre beschränkt,
eine zweite Amtsdauer war ausgeschlossen.
Die Landvögte hatten ihr Amt in Vertretung
der stadtzürcherischen Obrigkeit zu erfüllen
und mussten sich an die von Zürich gesetzte Rechtsordnung halten
und für deren Einhaltung sorgen.
Sie waren oberster Justiz- und Verwaltungsmann zugleich.
Je nach Persönlichkeit des jeweiligen Landvogtes
war deren Amts¬ausübung recht unterschiedlich.
Von 1408 bis 1798 residierten 66 Landvögte im Schloss.
Feuer zerstörte 1551 zum grössten Teil das Städtchen.
Alle Häuser von der nördlichen Häuserreihe
bis zum Hirschen fielen dem Brand zum Opfer.
Der Wiederaufbau erforderte einige Anstrengungen.
Es war nach der Verwüstung von Grüningen
während des Sempacherkrieges 1384 der zweite grosse Brand.
Eine dritte Feuersbrunst zerstörte 1685 erneut 13 Häuser in der Nordreihe.
Einzig der Hirschen blieb bei diesem Brand verschont,
erhielt er doch nach dem Brand von 1551 eine Brandmauer mit Treppengiebel,
wie sie heute noch besteht.
Mit der französischen Revolution war auch das Ende der Ordnung
der alten Eidgenossenschaft und des Stadtstaates Zürich gekommen.
Mit der militärischen Besetzung von Stäfa 1795
versuchte Zürich noch, die Entwicklung aufzuhalten.
Die Erklärung über die vollkommene Freiheit und Gleichheit
zwischen Stadt und Land durch ein Dekret des Grossen Rates
am 5. Februar 1798 kam jedoch zu spät.
Französische Truppen marschierten ein und am 13. März 1798
dankte der zürcherische Rat ab.
Es kam zur Aufhebung aller Landvogteien,
und der letzte seit 1792 im Amt stehende Landvogt Heinrich Lavater
verliess das Schloss Grüningen im Februar 1798.
Die neue helvetische Einheitsverfassung von 1798 schaffte
die alten Feudalrechte ab,
und anstelle der Unterschiede von Geburt und Herkunft
trat erstmals ein allgemeines Schweizer Bürgerrecht.
Auch die alten Vorrechte der Stadt Zürich
gegenüber der Landschaft fielen der neuen Zeit zum Opfer.
Das Zürcher Gebiet wurde in 15 Distrikte eingeteilt.
Ein Teil der ehemaligen Landvogtei Grüningen
wurde zu einem helvetischen Distrikt erhoben mit dem Hauptort Grüningen
und den Gemeinden Bubikon, Gossau, Oetwil, Egg, Mönchaltorf, Rüti und Dürnten.
Jeder Distrikt hatte einen Statthalter und ein Gericht von neun Mitgliedern,
jede Gemeinde einen Agenten.
Die anfängliche Begeisterung für die Franzosen verflog jedoch bald.
Der Bevölke¬rung vermochte die französische Vorherrschaft nicht zu gefallen
und sie litt unter der enormen Kriegssteuer.
Das Ende des Einheitsstaates und des helvetischen Direktoriums
kam daher schon nach fünf Jahren.
Am 19. Februar 1803 erfolgte in Paris die Übergabe der Mediationsakte an die Schweiz.
Der Kanton Zürich wurde nun in fünf Bezirke eingeteilt,
mit wiederum je 13 Zünften.
Grüningen gelangte zusammen mit
Gossau, Wetzikon, Wald, Fischenthal und Hinwil zum Mediationsbezirk Uster.
In dieser Zeit wurden die Grundlagen
der heutigen Gemeindeorganisation der politischen Gemeinde geschaffen.
Aber bereits zwölf Jahr später,
als Folge der endgültigen Niederlage von Napoleon,
setzte eine Restaurationszeit ein.
Konservative Kreise erhielten wieder Oberhand und versuchten
die frühere Ordnung teilweise wieder einzuführen.
Der ganze Kanton wurde in elf Oberämter eingeteilt, denen stand ein Oberamtmann vor.
Dessen Stellung glich stark derjenigen der früheren Landvögte.
In seinen Aufgabenbereich vereinigten sich Verwaltung und Rechtspflege
wieder und die während der Mediationszeit herrschende Gewaltentrennung
wurde damit teilweise rückgängig gemacht.
Wohl hatte das Oberamt ein spezielles Amtsgericht,
der Oberamtmann war jedoch dessen Präsident.
Grüningen wurde wiederum Hauptort.
Dem Oberamt Grüningen gehörten die Gemeinden
Grüningen, Wetzikon, Gossau, Bubikon, Rüti, Hinwil, Dürnten, Wald, Fischenthal
und Bäretswil an mit Amts- und Wohnsitz des Oberamtmannes im Schloss Grüningen.
1830 forderte das Landvolk Reformen und rief nach völliger Gleichberechtigung
zwischen Stadt und Landschaft.
An einer Volksversammlung traf sich das Zürcher Landvolk
am 22. November in Uster und stellte in einem Memorial Forderungen auf.
Die Befürchtungen, dass das Schloss Grüningen
während des Aufmarsches zur Versammlung angezündet werde,
traten glücklicherweise nicht ein.
Auf Grund des Drucks der Bevölkerung fanden bereits
am 6. Dezember Wahlen in den neuen Grossen Rat statt.
Bereits am 20. März 1831 folgte die Volksabstimmung
über die neue Kantonsverfassung und diese fand eine überwältigende Mehrheit.
Mit der neuen Kantonsverfassung wurden die Oberämter aufgehoben.
Die Gemeinden des Oberamtes Grüningen bildeten den neuen Bezirk Hinwil
und neuer Bezirkshauptort wurde Hinwil.
Damit war die Vorrangstellung von Grüningen endgültig gebrochen.
Die neue Kantonsverfassung bracht der Landschaft
die Förderung von Handel und Verkehr.
Gleichzeitig trat eine gewaltige industrielle Entwicklung ein.
Diese bevorzugte die Gebiete entlang der grösseren Wasserläufe und Seen,
um die Wasserkraft zu nutzen.
Grüningen am kleinen Aabach hatte da nicht viel zu bieten.
Bald folgte das Eisenbahnfieber, wobei das Bahnnetz entlang
der neuen Industrieorte entstand.
Die Verkehrslage von Grüningen wirkte sich
nebst dem Verlust der Stellung als Verwaltungshauptort
im Oberland für eine weitere Entwicklung nachteilig aus.
Wohl wurde versucht,
mit einer neuen Strasse von Wetzikon über Grüningen an den Zürichsee
eine gute Verbindung zu den Hauptverkehrslinien zu erhalten.
Man legte die Strasse mit dem Dammbau 1844 durch das Städtchen.
Dadurch erhielt der Ort den Durchgangsverkehr.
Der Bevölkerungsrückgang war jedoch nicht aufzuhalten.
So verringerte sich die Einwohnerzahl
von 1695 Personen im Jahre 1850 auf 1207 Personen im Jahr 1900.
Eine 1856 eingeführte Postkutschenlinie
von Wetzikon über Grüningen nach Stäfa
vermochte diese Entwicklung nicht aufzuhalten.
Impuls erhoffte man sich
mit der 1903 eröffneten elektrischen Strassenbahn Wetzikon – Meilen,
die durch das Städtchen führte und die Postwagenkurse ablöste.
Das Tram war in der Bevölkerung bald populär.
In Grüningen befanden sich die Bahnverwaltung,
die Kraftzentrale und die zentrale Werkstätte mit Remise.
Die Auswirkungen der beiden Weltkriege
und der dazwischen liegenden Wirtschaftskrise
vermochten indessen den Bahnbetrieb
nicht zu einem blühenden Unternehmen zu machen.
Mit der nach dem Zweiten Weltkrieg einsetzenden
stürmischen Entwicklung der Motorisierung war 1950
das Ende der Strassenbahn gekommen
und sie wurde durch einen Autobusbetrieb ersetzt.
In der Zeit vor 1950 trat immerhin eine beschränkte Bautätigkeit ein
und die Bevölkerungszahl stieg wieder auf 1450 Einwohner im Jahre 1951.
Eine rege Bautätigkeit setzte erst um 1960 ein
und veranlasste die Gemeinde,
1961 eine erste Bauordnung mit Zonenplan zu schaffen,
um die Entwicklung in Bahnen lenken zu können.
Seither sind verschiedene neue Quartiere in den
zur politischen Gemeinde gehörenden Dörfern Binzikon und Itzikon entstanden.
Zur Gemeinde gehören auch die ehemaligen Zivilgemeinden
und heutigen Weiler Adletshusen, Bächelsrüti und Holzhusen.
Für die Sicherung dieser Aussenwachten sind 1983 Weilerzonen geschaffen worden.
Die Gemeinde Grüningen zählt heute rund 2800 Einwohner,
und eine lebendige dörfliche Gemeinschaft
hat sich bis in die jüngste Zeit zu halten vermocht.